1. Allgemeines
Die vorliegenden Liefer- und Verkaufsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr auch insoweit, als bei einem Einzel- oder Teilauftrag im Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung auf sie nicht besonders Bezug genommen wird. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Er richtet sich ausschließlich nach diesen Bedingungen, die durch Auftragserteilung oder Annahme der bestellten Ware vom Besteller anerkannt werden. Dies gilt auch, wenn wir anders lautende Bedingungen des Bestellers nicht widersprechen. Einkaufsbedingungen oder sonstige allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden für das jeweilige Rechtsgeschäft hiermit ausgeschlossen.
2. Lieferbedingungen
Vereinbarte Liefertermine sind nicht verbindlich. Sie gelten jedenfalls als eingehalten, wenn vor ihrem Ablauf die Gefahr auf den Käufer übergegangen ist. Dies setzt voraus, dass uns alle notwendigen, vom Käufer zu beschaffenden Informationen rechtzeitig zugegangen sind. Die Gefahr geht mit der Übergabe der bestellten Ware an die den Transport durchführende Person oder Einrichtung auf den Besteller über. Dies gilt auch bei Verwendung unserer Transportmittel. Verzögert sich die Übergabe oder die Versendung aus von uns nicht vertretenen Gründen, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft der Ware an den Besteller über. Eine Transportversicherung kann abgeschlossen werden. Die Transportkosten gehen zu Lasten des Käufers. Eine eventuelle Übernahme der Transportkosten hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang. Teillieferungen sind zulässig.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Preise verstehen sich netto ab Lager Wien exklusive Mehrwertsteuer. Alle Versandkosten, insbesondere Verpackung, Transportkosten, Nachnahmegebühren, Transportversicherung, sowie die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer gehen zu Lasten des Käufers. Irrtum, Druckfehler oder Preisänderungen sind vorbehalten. Zahlungen sind netto Kassa ohne Abzug fällig. Unbeschadet anders lautender Bestimmungen des Bestellers werden Zahlungen auf die jeweils ältesten Forderungen verrechnet. Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und für uns spesen- und kostenfrei angenommen. Schecks und Wechsel gelten erst nach Einlösung, und zwar zu der Valuta, unter der sie als erfüllt, bei NetLogic IT-Services oder auf deren Bankkonto einlangt. Bei Überschreitung der Zahlungstermine berechnen wir Verzugszinsen in der Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank zuzüglich Umsatzsteuer. Sollten die von uns zu entrichtenden Bankzinsen höher sein, gelten diese als vereinbart. Der Besteller ist nicht berechtigt, eine Aufrechnung gegen bestehende oder behauptete Gegenforderungen vorzunehmen bzw. Zahlungen, aus welchem Grund auch immer, insbesondere wegen behaupteter Garantie- oder Gewährleistungsansprüche oder wegen nicht vollständiger Lieferung, zurückzuhalten. Alle unsere Forderungen werden sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten wird oder uns nach dem Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen bekannt wird. Wir sind dann auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherstellung auszuführen. Sind Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, können wir vom Vertrag zurücktreten.
4. Gewährleistung
Wir gewährleisten, dass unsere Lieferungen nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Für mangelhafte Lieferungen oder Leistungen beschränkt sich unsere Gewährleistungspflicht nach unserer Wahl auf Verbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Soweit wir einen gerügten Mangel anerkennen, übernehmen wir zum Zweck der Nachbesserung anfallende Arbeits- und Materialkosten. Alle sonstigen Kosten der Nachbesserung sowie die mit einer Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten, insbesondere die Transportkosten, gehen zu Lasten des Käufers. Jede Gewährleistungsverpflichtung erlischt, wenn Defekte durch unsachgemäße Handhabung, normalen Verschleiß oder durch von uns nicht genehmigte Eingriffe, wie Nachbesserungs- oder sonstige Arbeiten herbeigeführt wurden. Kann der Mangel durch Nachbesserung oder Ersatzteillieferung nicht behoben werden, so kann der Besteller eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises verlangen. Kommt eine Vereinbarung über die Höhe der Herabsetzung nicht zustande, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Alle weitergehenden oder andere als diesen Bedingungen vorgesehenen Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
In unserer Produktschiene „Voice Over IP“ sind wir Wiederverkäufer der Firma fonira Telekom GmbH (1210 Wien, Prager Straße 6).
fonira Telekom ist Anbieter des Internetportals www.voip4.at und stellt Sprachtelefon-Services via Internet zur Verfügung.
Die Gesprächsabrechnung erfolgt - sofern mit einem Kunden nicht eine gesonderte, abweichende Vereinbarung getroffen worden ist - lt. Preisangaben der Firma fonira GmbH, weiters gelten deren AGBs (https://fonira.at/cms/wp-content/uploads/fonira-AGB.pdf)
5. Gewerbliche Schutzrechte
Soweit nicht anders vereinbart, übernehmen wir keine Haftung dafür, dass die von uns gelieferten Waren nicht gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen. Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, falls ihm solche Verletzungen bekannt werden.
6. Eigentumsvorbehalt
Alle von uns gelieferten Produkte, sowie die aus ihrer Be- oder Verarbeitung entstehenden Sachen, verbleiben bis zur Erfüllung aller uns jetzt oder künftig gegen den Besteller zustehenden Ansprüche in unserem Eigentum (Vorbehaltsprodukte). Verbindet der Besteller in unserem Eigentum stehende Produkte mit anderen Sachen, so steht uns das Allein- oder Miteigentum an den neuen Sachen im Verhältnis des Wertes unserer verarbeiteten Produkte zu den anderen Waren zur Zeit der Verbindung zu. Seine durch Verbindung unserer Produkte mit anderen Sachen etwa entstehenden Eigentumsanteile überträgt uns der Besteller schon jetzt. Eine Veräußerung der Vorbehaltsprodukte ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr des Bestellers gestattet. Andere, unsere Rechte gefährdenden Verfügungen sind ausgeschlossen. Die ihm aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen die Vorbehaltsprodukte betreffenden Rechtsgrund zustehenden Forderungen tritt der Besteller schon jetzt zur Sicherheit an uns ab. Wir sind berechtigt, den sofortigen Rücktritt vom Vertrag zu erklären, wenn über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Vermögen abgelehnt wird oder Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit bestehen. In diesem Fall sind die gelieferten Produkte zurückzustellen und ist der Auftraggeber verpflichtet, für die eingetretene Wertminderung sowie für Aufwendungen bereits erbrachter und sonstiger Schäden Ersatz zu leisten. Wir können eine Stornogebühr von 20 % des Kaufpreises verlangen.
7. Haftung
NetLogic IT-Services haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verschuldet wurden, und zwar nur bis zur Höhe des vereinnahmten Entgeltes jenes Produktes, das den Schaden verursacht hat. Ansprüche, die darüber hinausgehen, insbesondere alle weiteren Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen. Der Ersatz von Schäden aus Datenverlust, für entgangenen Gewinn sowie von mittelbaren und/oder Folgeschäden ist in jedem Fall ausgeschlossen. Ein durch grobe Fahrlässigkeit verursachter Schaden wird nur bis zur Höhe des Betrages ersetzt, der uns zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unter Berücksichtigung aller uns bekannter oder schuldhaft unbekannter Umstände vorausschaubar war.
8. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, so wird sie durch diejenige Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit des übrigen Vertrages nicht berührt.
9. Abtretbarkeit von Ansprüchen
Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können vom Kunden nur im schriftlichen Einvernehmen mit NetLogic IT-Services an Dritte abgetreten werden.
10. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt ausschließlich der örtlichen Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wien als vereinbart. Erfüllungsort ist Wien.
Eine Anfechtung des Vertrages wegen Verletzung über die Hälfte des wahren Wertes wird hiermit ausgeschlossen.
11. Datenschutz und Geheimhaltung
Der Verantwortliche, der Auftragsverarbeiter und ihre Mitarbeiter haben personenbezogene Daten aus Datenverarbeitungen, die ihnen ausschließlich auf Grund ihrer berufsmäßigen Beschäftigung anvertraut wurden oder zugänglich geworden sind, unbeschadet sonstiger gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten, geheim zu halten, soweit kein rechtlich zulässiger Grund für eine Übermittlung der anvertrauten oder zugänglich gewordenen personenbezogenen Daten besteht (Datengeheimnis). Mitarbeiter sind hierüber und über allfällige Folgen eines Verstoßes zu belehren.
Aufgrund der bevorstehenden Änderungen durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung und das österreichische Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 (künftig: DSG) verweisen wir auf die zusätzliche Datenschutzerklärung.